Fristlose Kündigung: wann sie hält und wann nicht

Beide Seiten können jederzeit fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Der Massstab ist hoch: Die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses muss nach Treu und Glauben unzumutbar sein. Und sie muss sofort erklärt werden — wer zuwartet, zeigt damit, dass ihm die Fortsetzung eben doch zumutbar war.

Rechtsstand: Juli 2026

Der wichtige Grund

Als wichtiger Grund gilt jeder Umstand, bei dessen Vorhandensein der kündigenden Partei die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Treu und Glauben nicht mehr zugemutet werden darf.

Die Rechtsprechung ist streng. Anerkannt sind etwa Diebstahl, Betrug zum Nachteil der Arbeitgeberin, beharrliche Arbeitsverweigerung trotz Verwarnung, Tätlichkeiten oder schwere Beleidigungen. Nicht ausreichend sind in der Regel einmalige Schlechtleistung, ein einzelner Fehler oder ein zerrüttetes Verhältnis ohne konkretes Fehlverhalten.

Verwarnung zuerst

Bei weniger schweren Verfehlungen verlangt die Praxis eine vorgängige Verwarnung. Sie muss das beanstandete Verhalten konkret benennen und die Kündigung für den Wiederholungsfall androhen.

Ohne Verwarnung hält eine fristlose Kündigung wegen Pflichtverletzungen mittlerer Schwere selten stand. Nur bei besonders schweren Verfehlungen — Vertrauensbruch, Straftat — ist sie entbehrlich.

Sofort, nicht demnächst

Die fristlose Kündigung muss unverzüglich nach Kenntnis des Grundes ausgesprochen werden. Die Praxis gewährt wenige Arbeitstage Bedenkzeit; bei komplexen Sachverhalten oder wenn ein Entscheidgremium einzuberufen ist, etwas mehr.

Wer zwei Wochen zuwartet, hat den Anspruch verwirkt. Das ist der häufigste Grund, weshalb fristlose Kündigungen vor Gericht scheitern.

Wenn die Entlassung ungerechtfertigt war

Dann endet das Arbeitsverhältnis trotzdem sofort — eine Weiterbeschäftigung gibt es nicht. Sie haben aber Anspruch auf Ersatz dessen, was Sie bei Einhaltung der Kündigungsfrist verdient hätten.

Dazu kann das Gericht eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen zusprechen. Anrechnen lassen müssen Sie sich, was Sie anderweitig verdient oder absichtlich zu verdienen unterlassen haben.

Wenn Sie selbst fristlos kündigen

Auch Sie können fristlos kündigen, etwa bei ausbleibender Lohnzahlung trotz Mahnung, bei schwerer Persönlichkeitsverletzung oder bei Gefährdung Ihrer Gesundheit.

Setzen Sie zuerst eine schriftliche Frist und dokumentieren Sie alles. Eine ungerechtfertigte fristlose Kündigung Ihrerseits macht Sie schadenersatzpflichtig — im Umfang eines Viertels eines Monatslohns, zuzüglich weiteren Schadens.

Häufige Fragen

Wie schnell muss die fristlose Kündigung erfolgen?

Unverzüglich nach Kenntnis des Grundes. Die Praxis gewährt wenige Arbeitstage; längeres Zuwarten führt zur Verwirkung.

Brauche ich immer eine vorgängige Verwarnung?

Bei Verfehlungen mittlerer Schwere ja. Bei schweren Vertrauensbrüchen oder Straftaten kann sie entfallen.

Bekomme ich bei ungerechtfertigter Entlassung meine Stelle zurück?

Nein. Das Arbeitsverhältnis endet sofort. Sie haben Anspruch auf Ersatz des entgangenen Lohns und allenfalls eine Entschädigung bis zu sechs Monatslöhnen.

Sperrt mich die Arbeitslosenkasse?

Bei selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit drohen Einstelltage. Reichen Sie die Unterlagen ein und halten Sie fest, dass Sie die Kündigung bestreiten.

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Im Detail

Dieser Artikel gibt den Überblick. Die einzelnen Schritte sind hier ausführlich erklärt:

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© LexWerk.ch Stand: 29.07.2026

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