Vorsorgeauftrag: erstellen, hinterlegen, validieren lassen
Mit dem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie, wer Sie vertritt, wenn Sie urteilsunfähig werden. Er muss eigenhändig verfasst, datiert und unterschrieben oder öffentlich beurkundet sein. Er wirkt nicht automatisch: Erfährt die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde von der Urteilsunfähigkeit, prüft sie den Auftrag und setzt ihn förmlich in Kraft.
Rechtsstand: Juli 2026
Was er abdeckt
Der Vorsorgeauftrag kann die Personensorge, die Vermögenssorge und die Vertretung im Rechtsverkehr umfassen — oder nur einzelne dieser Bereiche.
Sie können für verschiedene Bereiche verschiedene Personen einsetzen: etwa eine nahestehende Person für die Personensorge, eine fachkundige für die Vermögenssorge. Setzen Sie ausserdem Ersatzpersonen ein, für den Fall, dass die erste Wahl nicht kann oder nicht will.
Die Form ist zwingend
Zwei Wege: entweder von Anfang bis Ende eigenhändig geschrieben, datiert und unterschrieben — wie ein Testament — oder öffentlich beurkundet.
Ein am Computer geschriebener und unterschriebener Vorsorgeauftrag ist ungültig. Das ist der häufigste Fehler. Wer einen längeren, differenzierten Auftrag will, wählt die Beurkundung; wer ihn handschriftlich verfasst, sollte ihn kurz und klar halten.
Die Validierung durch die KESB
Der Auftrag tritt nicht von selbst in Kraft. Erfährt die Behörde, dass eine Person urteilsunfähig geworden ist, prüft sie, ob ein Vorsorgeauftrag vorliegt, ob er gültig errichtet wurde, ob die Voraussetzungen für seine Wirksamkeit eingetreten sind und ob die beauftragte Person geeignet ist.
Sind die Voraussetzungen erfüllt, teilt die Behörde der beauftragten Person mit, dass der Auftrag wirksam ist, und stellt ihr eine Urkunde über ihre Befugnisse aus. Erst mit dieser Urkunde kann sie gegenüber Banken und Behörden handeln.
Damit er gefunden wird
Ein Vorsorgeauftrag, den niemand findet, nützt nichts. Sie können beim Zivilstandsamt eintragen lassen, wo er hinterlegt ist — die Behörde kann diese Angabe abrufen.
Informieren Sie zusätzlich die beauftragten Personen und Ihre Hausärztin. Bewahren Sie das Original an einem bekannten Ort auf, nicht im Bankschliessfach: Auf dieses kommt im Ernstfall niemand ohne Vollmacht, die dann gerade nicht mehr erteilt werden kann.
Was hineingehört
Ihre Personalien, die beauftragten Personen mit Ersatzpersonen, die übertragenen Bereiche, konkrete Weisungen zur Vermögensverwaltung, Angaben zu Wohnform und Betreuung, allenfalls eine Entschädigungsregelung.
Nützlich sind ausdrückliche Ermächtigungen für heikle Geschäfte: Verkauf oder Vermietung von Wohneigentum, Auflösung des Haushalts, Zugriff auf Konten und Depots, Kündigung von Verträgen, Vertretung gegenüber Behörden und Versicherungen. Ohne solche Klauseln braucht es je nach Geschäft zusätzlich die Zustimmung der Behörde.
Verhältnis zu Vollmacht und Patientenverfügung
Eine gewöhnliche Vollmacht deckt den Alltag, wird aber bei Urteilsunfähigkeit von Banken und Behörden oft nicht mehr akzeptiert. Der Vorsorgeauftrag ist genau für diesen Fall gemacht.
Die Patientenverfügung regelt medizinische Massnahmen und ist ein eigenes Dokument mit eigenen Formvorschriften. Beide gehören zusammen: Der Vorsorgeauftrag bestimmt, wer entscheidet, die Patientenverfügung, was gelten soll.
Häufige Fragen
Darf ich den Vorsorgeauftrag am Computer schreiben?
Nur wenn er öffentlich beurkundet wird. Andernfalls muss er von Anfang bis Ende eigenhändig geschrieben, datiert und unterschrieben sein.
Wirkt er automatisch bei Urteilsunfähigkeit?
Nein. Die KESB prüft ihn und stellt der beauftragten Person eine Urkunde über deren Befugnisse aus. Erst damit kann sie handeln.
Wo soll ich ihn aufbewahren?
An einem bekannten Ort, nicht im Bankschliessfach. Den Hinterlegungsort können Sie beim Zivilstandsamt eintragen lassen.
Kann ich ihn ändern oder widerrufen?
Ja, jederzeit, solange Sie urteilsfähig sind — in einer der beiden vorgeschriebenen Formen oder durch Vernichtung der Urkunde.
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